Zahlreiche Besucher kamen am 25.04.2013 zu einem Vortrag über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ins Rathaus Gebhardshain. Der DRK-Ortsverein Gebhardshain hatte eingeladen und Roland Günter vom Betreuungsverein des Roten Kreuzes in Altenkirchen klärte umfassend und anschaulich über die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auf. Zahlreiche Fragen bestätigten, dass hier ein für viele wichtiges Thema angesprochen wurde.Roland Günter gab den Rat, möglichst frühzeitig darüber nachzudenken, wer im Falle eigener Handlungsunfähigkeit für einen die Rechtsgeschäfte wahrnimmt oder auch verbindliche Erklärungen gegenüber Ärzten abgeben kann. Dazu empfiehlt es sich, Beratung einzuholen und ggf. schriftliche Erklärungen abzufassen. Hierzu gibt es Beratungsmöglichkeiten u. a. bei den Betreuungsvereinen im Kreis Altenkirchen, aber auch über Ärzte oder die Internetseiten des Bundesjustizministeriums. Falls Immobilien betroffen sind, sollte unbedingt ein Notar hinzugezogen werden. Roland Günter ging in seinem Vortrag auf mögliche Formulierungen ein. Diese solle sich der Verfügende genau überlegen. Er wies auch darauf hin, dass Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen jederzeit widerrufen werden können. Wichtig sei es, Personen des persönlichen Vertrauens zu finden, die man ermächtige, im eigenen Namen zu handeln. Gerade bei der Patientenverfügung müsse man sehr genau abwägen, welche Hilfe man wolle und welche nicht. Durch eine solche Verfügung könne man aber Ärzten und Angehörigen im akuten Notfall eine wichtige Hilfestellung geben.Der DRK-Betreuungsverein steht für die persönliche Beratung gerne zur Verfügung. Terminabsprachen können unter Telefonnummer 02681 – 8006-45 getroffen werden.
Vor dem Fachvortrag hatte DRK-Ortsvereinsvorsitzender, Bürgermeister Konrad Schwan, die Gäste begrüßt und auf die Bedeutung des Roten Kreuzes hingewiesen. Dieses wird in diesem Jahr 150 Jahre alt. Bereitschaftsleiter Steffen Nilius von der DRK Bereitschaft Elkenroth stellte die vielfältige Arbeit des Ortsvereins vor.