DRK-Betreuungsverein informiert dreimal über Vorsorgevollmachten und mehr
Kreisgebiet. Jeder will über sein Leben selbst bestimmen. Doch was geschieht, wenn man durch Behinderung oder Krankheit nicht mehr dazu in der Lage ist? Auch im Alter ist es nicht jedem vergönnt, alle persönlichen Angelegenheiten bis zum Lebensende selbstständig regeln zu können. Jedoch hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, durch vorsorgende Verfügungen frühzeitig Personen oder Wünsche festzulegen, die dann bei einer schweren Erkrankung für alle Beteiligten verbindlich sind.
Der DRK-Betreuungsverein bietet drei Vortragsabende mit jeweils gleichem Inhalt im Landkreis Altenkirchen an. Den Teilnehmern wird darin vermittelt, wie auf einfachem und kostenfreiem Weg frühzeitig eine Vorsorgevollmacht und/oder eine aussagekräftige Patientenverfügung erstellt wird.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.
Die Termine: Mittwoch, 7. November, 18 Uhr, Raiffeisen-Halle, Güllesheim; Mittwoch, 14. November, 18 Uhr, Lehrsaal des DRK-Zentrums, Kölner Straße 97, Altenkirchen; Mittwoch, 21. November, 18 Uhr, Sitzungssaal Rathaus, Herdorf. Info beim DRK-Betreuungsverein, Tel. 02681/800 645. (Quelle: Rhein-Zeitung vom 02.11.2012)