Jeder will über sein Leben selbst bestimmen. Doch was geschieht, wenn man durch Behinderung oder Krankheit nicht mehr dazu in der Lage ist? Auch im Alter ist es nicht jedem vergönnt, alle persönlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln oder zu veranlassen.
Wenn Sie genaue Vorstellungen haben, wie Sie im Fall einer schweren Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen, können Sie dies in einer Patientenverfügung festlegen. Doch dabei gilt es vieles zu beachten!
Um eine gesetzliche Betreuung weitgehend auszuschließen, ist es möglich eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Doch was ist hierbei zu beachten? In welchem Fall ist eine solche Vollmacht sinnvoll?