Liebe Blutspender,
für die kommenden Blutspendetermine am 01.09.2017 in Elkenroth und am 07.09.2017 in Gebhardshain benötigen Sie neben Ihrem Blutspendeausweis auch noch einen amtlichen Ausweis. Nachfolgend hierzu einige Informationen:
Mit Inkrafttreten der neuen Hämotherapie-Richtlinien muss ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden, um zur Blutspende zugelassen zu werden.
Lange haben sie sich angekündigt, nun sind sie endlich da: Die neuen „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten“ treten in Kraft. Für unsere Blutspender ändert sich vor allem, dass sie künftig einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) zur Spende mitbringen müssen.
Wozu wird der amtliche Lichtbildausweis gebraucht?
In den Richtlinien findet sich in Abschnitt 2.2.4 Auswahl des Spenders der entscheidende Absatz: „Anlässlich jeder Spende bzw. jeder spendebezogenen Untersuchung ist die Identität des Spenders ohne die Gefahr einer Verwechslung festzustellen (gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild). Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse des Spenders sind zu erfassen. Alle Spenderdaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Bestimmungen des Datenschutzes.“ Der amtliche Lichtbildausweis ist also deshalb erforderlich, damit der Arzt im Vorgespräch zweifelsfrei die Identität des Blutspenders feststellen kann – schließlich handelt es sich um ein vertrauliches Arztgespräch, in dem sensible medizinische Informationen ausgetauscht werden. Auch zum Schutz der Spendeempfänger muss die Identität eines Blutspenders zu jeder Zeit zweifelsfrei nachvollziehbar sein.
Aber früher ging es früher nicht auch ohne?
Die Richtlinien zur Hämotherapie werden von der Deutschen Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut entwickelt. Sie stellen laut dem Transfusionsgesetz den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik für die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen dar. Die letzte Aktualisierung der Richtlinien erfolgte 2010; auch in Zukunft werden die Richtlinien angepasst werden, wenn neue Entwicklungen in der medizinischen Wissenschaft und Technik dies notwendig machen sollte. Für manche langjährigen Blustpender mag das schwer nachzuvollziehen sein, schließlich kennt man sich seit Jahren. Doch die Richtlinien sind für den DRK Blutspendedienst West und alle Blutspendedienste in Deutschland bindend und müssen umgesetzt werden.
Wir bedanken uns deshalb bei allen Blutspendern für ihr Verständnis!